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   VG Hamburg, 22.08.2018 - 17 A 1473/17   

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https://dejure.org/2018,94761
VG Hamburg, 22.08.2018 - 17 A 1473/17 (https://dejure.org/2018,94761)
VG Hamburg, Entscheidung vom 22.08.2018 - 17 A 1473/17 (https://dejure.org/2018,94761)
VG Hamburg, Entscheidung vom 22. August 2018 - 17 A 1473/17 (https://dejure.org/2018,94761)
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  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

    Auszug aus VG Hamburg, 22.08.2018 - 17 A 1473/17
    Wegen der häufig bestehenden Be weisschwierigkeiten des Asylantragstellers kann schon allein sein eigener Sachvortrag zur Asylanerkennung führen, sofern sich das Tatsachengericht unter Berücksichtigung aller Umstände von dessen Wahrheit überzeugen kann (BVerwG, Beschl. v. 21.7.1989, 9 B 239/89, juris - Rn. 3).

    Das Tatsachengericht darf dabei berücksichtigen, dass die Befragung von Asylantragstellern aus anderen Kulturkreisen mit erheblichen Problemen verbunden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.7.1989, a.a.O., Rn. 4).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VG Hamburg, 22.08.2018 - 17 A 1473/17
    Geht es dabei um Eingriffe in Leib, Leben oder persönliche Freiheit, stellt jede nicht ganz unerhebliche Maßnahme staatlicher Stellen, die an die politische Überzeugung oder Betä tigung eines Betroffenen anknüpft, politische Verfolgung dar, ohne dass es insoweit noch auf eine besondere Intensität oder Schwere des Eingriffs ankommt (BVerfG, Kammerbeschl. v. 15.2.2000, 2 BvR 752/97, juris - Rn. 97, mit Hinweis auf Beschl. v. 2.7.1980, 1 BvR 147/80, BVerfGE 54, 341, juris - Rn. 46).
  • BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 752/97

    Verletzung des Asylgrundrechts durch Verkennung der verfassungsrechtlichen

    Auszug aus VG Hamburg, 22.08.2018 - 17 A 1473/17
    Geht es dabei um Eingriffe in Leib, Leben oder persönliche Freiheit, stellt jede nicht ganz unerhebliche Maßnahme staatlicher Stellen, die an die politische Überzeugung oder Betä tigung eines Betroffenen anknüpft, politische Verfolgung dar, ohne dass es insoweit noch auf eine besondere Intensität oder Schwere des Eingriffs ankommt (BVerfG, Kammerbeschl. v. 15.2.2000, 2 BvR 752/97, juris - Rn. 97, mit Hinweis auf Beschl. v. 2.7.1980, 1 BvR 147/80, BVerfGE 54, 341, juris - Rn. 46).
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